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breitenweg 7

Was uns bewegt

und was wir bewegen

November 2021

Unsere neuen Vordächer

 

Wir sind stolz darauf, dass nach jahrelangem (!) Engagement zum Wohle der Siedlung und zur Instandhaltung der Immobilie, mit vielen Überlegungen, Sondierungen, Abwägungen, Befragungen, Besprechnungen, Befürchtungen und unzähligen e-Mails,

unsere neuen Vordächer - fast genau 3 Monate nach Baubeginn fertig gestelllt sind und die Sanierung abgeschlossen ist.

Möge "die neue Ansicht" den BewohnerInnen und EigentümerInnen viel Freude und Lebensqualität bringen.

Zum Vergleich, hier der Zustand vor der Erneuerung:

Jänner 2020

Baumschnitt in unserem Wald

 

Den meisten sind in den letzten Wochen die lärmenden Sägen aufgefallen, denn in unserem Biotop mussten einige große Bäume geschlagen werden.

Der Hintergrund für diesen doch massiven Eingriff ist, dass unser Wald wie viele andere unter der zunehmenden Hitze und Trockenheit leidet.

Dadurch kommt es zu vermehrtem Krankheits- und Schädlingsbefall, die meisten Bäume haben wir in den letzten Jahren durch Eschensterben und Hallimasch verloren.

Das Totholz ist in Absprache mit der ausführenden Firma Hohensinner im Wald belassen worden. Nachdem das gerade im Winter nicht besonders „aufgeräumt“ aussieht,

wollen wir mit erklärenden Plakaten in der Siedlung sowie per Website die Gründe dafür mitteilen.

 

Das Totholz im Wals ist wichtig für das gesamte Ökosystem Wald und einen funktionierenden Nährstoff-Kreislauf. Die verrottende Biomasse dient als Lebensgrundlage,

Feuchtespeicher und Nährstoffquelle (Humus!) für eine möglichst vielfältige Tier- und Pflanzenwelt, Mikroorganismen und Pilze.

Diese Artenvielfalt ist für das Fortbestehen der Wälder essentiell, damit sich zB nachwachsende Jungbäume besser an die extremeren Umweltbedingungen anpassen können .

In den benachbarten, stadteigenen Wäldern (Eustaccio, Lustbühel) wird das daher auch ähnlich praktiziert. Man geht auch in bewirtschafteten Wäldern

Immer mehr den Weg, Altholz- Inseln wo möglich im Wald zu belassen.

Zudem ist es eine zusätzliche Belastung für den ohnehin gestressten Wald, die Biomasse maschinell zu entfernen und auch eine Frage zusätzlicher Kosten für etwas,

was ein halbwegs funktionierendes Ökosystem selbst schafft und auch braucht.

 

Weitere Informationen dazu:

https://in-den-wald.de/waldlehrpfad/totholz/

 

 

(Für den Sia verfasst von:  Helga M. Kainer)

03.07.2019

An die Bewohner der Wohnhausanlage Breitenweg 7‐7f, 8042 Graz

 

An die sehr geehrten Eigentümer

der Wohnhausanlage

Breitenweg 7-7f

8042 Graz

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Aufgrund immer wieder auftretender Unklarheiten möchten wir Sie zur geltenden Rechtslage betreffend Gästeparkplatz sowie autofreie Zone informieren.

 

Parken in der autofreien Zone

Entsprechend den Hinweisschildern darf im Hof nur für Ladetätigkeiten gehalten werden, Parken im Hof ist nicht erlaubt! Unerlaubtes Parken kann auch jederzeit mittels Androhung einer Unterlassungsklage von Miteigentümer/innen kostenpflichtig geahndet werden. Gemäß Benützungsbewilligung sind zudem auch die Poller geschlossen zu halten. Denn im Ernstfall könnten parkende Autos ein großes Risiko für Einsatzfahrzeuge und damit für unser aller Sicherheit bedeuten.

 

Hinzu kommt, dass das laufende Überfahren der Poller zu ständigen Reparaturkosten führt, die wir alle tragen müssen. So haben beispielsweise allein in diesem Jahr die Kosten für Reparatur und teilweise Neuanschaffung schon fast 900 Euro betragen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie mit unerlaubtem Parken daher nicht nur sich selbst schaden, sondern dies auch eine Gefährdung für uns alle bedeuten kann.

 

Gästeparkplatz

Um auch die Situation des Gästeparkplatzes für alle zufriedenstellend zu gestalten, möchten wir auf Folgendes hinweisen: Gemäß Rechtslage ist der Besucherparkplatz als solcher im Baubescheid vom 18.1.1989 gewidmet. Er darf daher nicht von Eigentümer/innen und deren Mieter/innen als zusätzlicher Parkplatz genützt werden, sondern steht ausschließlich Gästen zur Verfügung.

Weiters beobachten wir immer wieder, dass der Parkplatz auch von siedlungsfremden Personen genützt wird. Auch hier versuchen wir eine Lösung zu finden.

 

Wenn Sie dies beobachten, hilft es meist, Fremdparker direkt anzusprechen. Wir ersuchen Sie aber auch‐ sollte ein Ansprechen nicht erfolgreich sein‐ ein Photo zu machen und es an uns mit Angabe von Zeit und sonstigen Hinweisen an die Adresse siedlungsausschuss@breitenweg7.at zu mailen. Wir sammeln dies und können dann leichter entsprechende Maßnahmen setzen.

 

Wir appellieren an alle Bewohner/innen im eigenen Interesse, diese Regelungen einzuhalten.

 

Unser Bestreben als Siedlungsausschuss ist es, mit diesem Schreiben nicht nur alle Miteigentümer/innen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass alle gleichermaßen ihr Recht auf Nutzung der Allgemeinflächen in Anspruch nehmen können und nicht zu Rechtsmitteln greifen müssen. Denn dies verursacht nicht nur unnötig hohe Kosten, sondern schafft auch „böses Blut“.

ln dem Sinne hoffen wir auf ein faires und möglichst konfliktfreies Miteinander für alle!

Mit nachbarschaftlichen Grüßen,

die Mitglieder vom Siedlungsausschuss

(Stefan Greiner, Peter Haubenhofer, Helga M. Kainer, Margit

Kleinburger, Andreas Koller, Herta Piewald, Christian Ropposch, Barbara Suppan)

 

18.02.2019

Schreiben ENW

Voraussichtlicher Zeitplan zur beschlossenen Erneuerung der Balkonüberdachungen

 

 

An die sehr geehrten Eigentümer

der Wohnhausanlage

Breitenweg 7-7f

8042 Graz

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Nachdem Ihr Siedlungsausschuss um Bekanntgabe des voraussichtlichen Zeitplanes für die Realisierung der mehrheitlich beschlossenen Erneuerung aller Balkonüberdachungen angefragt hat, dürfen wir denselben wie folgt zur Kenntnis bringen:

 

• Ihr Beschluss wurde am 21.12.2018 ausgehängt.

 

• Die wohnrechtliche Frist zur Beantragung der gerichtlichen Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses gegen die übrigen Wohnungseigentümer beträgt drei Monate - demnach wird unsererseits Ende März 2019 beim zuständigen Bezirksgericht Graz-Ost eine Amtsbestätigung zur Rechtswirksamkeit Ihres Beschlusses angefordert und mit Ende April erwartet bzw. in Planung genommen.

 

• Sofern Ihr Beschluss nicht beeinsprucht wird, kann der von Wohnungseigentümerseite vorgeschlagene Architekt Hr. DI Gomez mit den weiteren Leistungen, der Ausführungsplanung sowie der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zum Versand an mehrere Fachfirmen beauftragt werden; diesbezüglich ist ein Zeitraum von rund zwei Monaten vorgesehen.

 

• Voraussichtlich sollten Anfang Juli die Unterlagen zur Anbotslegung an die einzuladenden Schlosserfirmen (Firmenvorschläge sind willkommen, bitte um Ihre schriftliche Bekanntgabe) verschickt werden.

 

• Die Anbotseröffnung ist Anfang bis Mitte August geplant, alsdann folgen die rechnerische und technische Prüfung der Angebote, gegebenenfalls Preisverhandlungen und die Ermittlung des Bestbieters.

 

• Die Vergabe des Auftrages ist für Mitte bis Ende August 2019 geplant.

 

• Unter Berücksichtigung entsprechender Vorlauf- und Lieferzeiten wird der Beginn der Arbeiten Anfang Oktober 2019 erwartet.

 

• Die Dauer der Arbeiten wird mit ca. zwei Monaten in Planung genommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gerhard Platzer eh Ing. Michael Standl eh

Abteilungsleitung Hausverwaltung Hausverwaltung

 

 

28.11.2018

Wichtige INFORMATION zur Umfrage „Balkonüberdachungen“

 

 

Liebe Nachbarn!

Ergänzend zur zweiten Aussendung der ENW betreffend Umfrage über die

Erneuerung der Balkonüberdachungen mit Kunststoff

möchten wir als Vertreter/innen des Siedlungsausschusses noch folgendes anmerken:

Da sich keine Mehrheit für Glas gefunden hat, möchten wir nun an alle Eigentümer/innen appellieren, für Kunststoff als zweitbeste Variante zu stimmen. Denn wenn es auch dafür keine Mehrheit gibt, erfolgt in absehbarer Zeit keine wirkliche Sanierung und es droht langfristig ein möglicherweise kostspieligerer Weg („Fass ohne Boden“)

 

Wenn jetzt eine Mehrheit FÜR eine Sanierung zustande kommt,

erwarten uns als Eigentümer/innen:

 

  • bekannte Kosten, die über die aktuelle Rücklage abgedeckt sind
  • eine fachkundige Begleitung durch einen bereits eingearbeiteten Architekten
  • endlich eine Problemlösung für Wohnungen, die unter nassen Balkone leiden
  • und nicht zuletzt ist es eine Investition in das Erscheinungsbild unserer Anlage, die auch zu einer Werterhaltung beiträgt

 

Wenn es bei dieser Abstimmung KEINE Mehrheit für eine Erneuerung gibt, laufen wir Gefahr dass…

 

  •  laufende Einzelreparaturen in Summe erhebliche schleichende Kosten

verursachen (Einzelreparaturen mit Hebebühnen, Flickwerk am Dach, etc.), die

wir zwangsläufig alle tragen müssen und die Rücklage ohne eine Verbesserung

schrumpfen lassen

  • eine akute Sanierung in einigen Jahren, z. B. aufgrund von bautechnischer Dringlichkeit dann unter Zeitdruck erfolgen muss. Das ist finanziell riskanter, da nicht eine günstige Lösung geplant und abgestimmt werden kann.
  • In einigen Jahren ist möglicherweise der Rücklagen-Stand aufgrund der

deutlich über der Inflationsrate steigenden Baupreise und durch andere Ausgaben nicht mehr ausreichend. Dann droht neuerlich der Bedarf einer zusätzlichen Finanzierung.

 

ABER jetzt können wir uns die Sanierung aus der aktuellen Rücklage ohne

Zusatzfinanzierung leisten und sollten es daher jetzt tun.

Wir möchten abschließend auch noch hinweisen, dass es eine absolute Mehrheit dafür

braucht und eine Stimmenthaltung einer negativen Stimme gleichkommt.

Wenn es Fragen oder Diskussionsbedarf gibt, wenden Sie sich bitte gerne an die unten

angeführten Mitglieder des SIA, denn nur durch eine gemeinsame, solidarische

Vorgangsweise können wir diese für uns alle leidige Frage lösen.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen,

S. Greiner, P. Haubenhofer, H. Kainer, M. Kleinburger, A. Koller und H. Piewald

 

 

 

 

24.10.2018

Bitte abstimmen!!!!

JEDE STIMME ZÄHLT

 

Liebe Mitbewohner!

 

In den letzten Tagen gab es Post der ENW bezüglich der letzten Eigentümerversammlung, bei der die Niederschrift der Versammlung und der Stimmzettel für eine Abstimmung zu den Balkonüberdachungen verteilt wurden.

Es wurden im Rahmen der Versammlung die Lösungsvorschläge des beauftragten Architekten vorgestellt,

die im Wesentlichen auf zwei Varianten hinauslaufen:

 

Ein nachhaltiger Ersatz der bestehenden Kunststoffdächer durch Glasdächer nach heutigem Stand der Technik, die Langlebigkeit und geringe Instandhaltungskosten (im Wesentlichen Reinigung) in der Zukunft erwarten lassen, oder die in der Errichtung kostengünstigere Variante mit neuerlichen Kunststoffdächern, die aber eine nicht so hohe Lebensdauer mit dann über die Jahre höheren Instandhaltungskosten erwarten lassen. Die Kunststoffelemente haben Hohlkammern die innen mit der Zeit verschmutzen und werden trotz UV-beständigem Kunststoff nur eine gewisse Zeit „schön“ bleiben und dann sichtbar altern. Langzeiterfahrungen dieser Kunststoffelemente liegen noch nicht vor, sind aber aus dem allgemeinen Alterungsverhalten von derartigen Kunststoffen ableitbar.

 

Die bestehenden Kunststoffelemente sind so nicht mehr erhältlich und zeigen die Alterungsproblematik von Kunststoffen. Der Anschluss der Balkondächer in den obersten Etagen an das Hausdach erfordert eine konstruktive Änderung wegen dem Übergang des Trapezblech-Hausdachs zu den glatten Balkonüberdachungen, um beider geringen Dachneigung einen Wassereintritt im Übergangsbereich zu verhindern.

 

Die Änderungen der Baunormen erfordern eine Anpassung der Tragkonstruktion für nun erhöhte Schneelasten aus der Norm und bei Kunststoffplatten eine Errichtung einer Dursturzsicherung in Form von Geländern oberhalb der Überdachungen.

 

Da eine reine Trapezblechvariante im Vorfeld schon auf geringe Zustimmung gestoßen ist, und nur in Kombination mit lichtdurchlässigen Kuppeln für die Balkone der unteren Stockwerke einigermaßen akzeptable Lichtverhältnisse bringen würde, haben wir diese auf Grund der relativ hohen Kosten ohne die optischen Vorteile eines lichtdurchlässigen Daches nicht mehr weiterverfolgt.

 

Es besteht die Absicht mit der aktuellen Abstimmung abzufragen, ob die dauerhafteste und nachhaltigste Variante, die Balkondächer mit Glas neu zu überdachen eine Mehrheit findet, wie sich das bei einer unverbindlichen Umfrage im Rahmen der Eigentümerversammlung am 26.9.2018 abgezeichnet hat.

 

Auf Grund der Vorarbeiten des Architekten gibt es eine aktuelle seriöse Kostenschätzung für die Glasvariante die bei baldiger Umsetzung haltbar sein sollte. Dem persönlichen Schreiben der ENW kann jeder Eigentümer die einmaligen Zusatzkosten für seine Eigentumsanteile / Wohnung entnehmen. Die Preise sind im Zeitraum des heurigen Sommers erhoben worden und unterliegen der allgemeinen Preissteigerung bzw. Preisentwicklung am Bau. Je länger mit einer Entscheidung und dem Baubeginn zugewartet wird, umso teurer wird die Sanierung künftig. Weitere Verschärfungen der Baunormen können künftig zusätzliche Kosten verursachen, die derzeit noch nicht absehbar sind.

 

Es gibt auch kritische Stimmen zum präsentierten Lösungsvorschlag, die unter anderem in einer privaten Postwurfsendung ihren Niederschlag gefunden haben. Jedoch wird der Hausverwaltung durch ein JA am Stimmzettel lediglich die Zustimmung erteilt mit einer Einmalzahlung von gesamt € 120.000.- den Fehlbetrag zur Rücklage aufzubringen, den die Variante der „Glasdächer“ zusätzlich nach der aktuell seriösen Kostenschätzung des Architekten zu den in der Rücklage vorhandenen Mitteln kostet. Die zusätzlich aufzubringenden Mittel sind damit genau definiert.

 

Für den Siedlungsausschuss,

Stefan Greiner,

Breitenweg 7A

 

 

 

 

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