An die sehr geehrten Eigentümer
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aufgrund immer wieder auftretender Unklarheiten möchten wir Sie zur geltenden Rechtslage betreffend Gästeparkplatz sowie autofreie Zone informieren.
Parken in der autofreien Zone
Entsprechend den Hinweisschildern darf im Hof nur für Ladetätigkeiten gehalten werden, Parken im Hof ist nicht erlaubt! Unerlaubtes Parken kann auch jederzeit mittels Androhung einer Unterlassungsklage von Miteigentümer/innen kostenpflichtig geahndet werden. Gemäß Benützungsbewilligung sind zudem auch die Poller geschlossen zu halten. Denn im Ernstfall könnten parkende Autos ein großes Risiko für Einsatzfahrzeuge und damit für unser aller Sicherheit bedeuten.
Hinzu kommt, dass das laufende Überfahren der Poller zu ständigen Reparaturkosten führt, die wir alle tragen müssen. So haben beispielsweise allein in diesem Jahr die Kosten für Reparatur und teilweise Neuanschaffung schon fast 900 Euro betragen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie mit unerlaubtem Parken daher nicht nur sich selbst schaden, sondern dies auch eine Gefährdung für uns alle bedeuten kann.
Gästeparkplatz
Um auch die Situation des Gästeparkplatzes für alle zufriedenstellend zu gestalten, möchten wir auf Folgendes hinweisen: Gemäß Rechtslage ist der Besucherparkplatz als solcher im Baubescheid vom 18.1.1989 gewidmet. Er darf daher nicht von Eigentümer/innen und deren Mieter/innen als zusätzlicher Parkplatz genützt werden, sondern steht ausschließlich Gästen zur Verfügung.
Weiters beobachten wir immer wieder, dass der Parkplatz auch von siedlungsfremden Personen genützt wird. Auch hier versuchen wir eine Lösung zu finden.
Wenn Sie dies beobachten, hilft es meist, Fremdparker direkt anzusprechen. Wir ersuchen Sie aber auch‐ sollte ein Ansprechen nicht erfolgreich sein‐ ein Photo zu machen und es an uns mit Angabe von Zeit und sonstigen Hinweisen an die Adresse siedlungsausschuss@breitenweg7.at zu mailen. Wir sammeln dies und können dann leichter entsprechende Maßnahmen setzen.
Wir appellieren an alle Bewohner/innen im eigenen Interesse, diese Regelungen einzuhalten.
Unser Bestreben als Siedlungsausschuss ist es, mit diesem Schreiben nicht nur alle Miteigentümer/innen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass alle gleichermaßen ihr Recht auf Nutzung der Allgemeinflächen in Anspruch nehmen können und nicht zu Rechtsmitteln greifen müssen. Denn dies verursacht nicht nur unnötig hohe Kosten, sondern schafft auch „böses Blut“.
ln dem Sinne hoffen wir auf ein faires und möglichst konfliktfreies Miteinander für alle!
Mit nachbarschaftlichen Grüßen,
die Mitglieder vom Siedlungsausschuss
(Stefan Greiner, Peter Haubenhofer, Helga M. Kainer, Margit
Kleinburger, Andreas Koller, Herta Piewald, Christian Ropposch, Barbara Suppan)